Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,

die Afripolar GmbH wendet sich mit ihrem Angebot an Kunden in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie weltweit.

Bei einer Reisebuchung regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Vertragskonditionen zwischen den Kunden und Afripolar. Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (Formblatt) enthält weitere Informationen zu Ihren Rechten als Kunde.

Wir empfehlen Ihnen, die AGB sowie das Formblatt vor Ihrer verbindlichen Buchungszusage zu einem Afripolar-Reiseangebot aufmerksam durchzulesen.

Um den Volltext der jeweiligen AGB einzusehen, klicken Sie bitte auf den Details-Button im entsprechenden Textfeld unten.

Für Fragen zu den AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Veranstalter AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Veranstaltergeschäft (klassische mehrtägige Pauschalreisen)

Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,

bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebestimmungen durch. Diese werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Vorab: ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel beim Kunden) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen (vgl. Ziffer 6, 7 und 9). Die Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 13.2 dieser Bedingungen.

Reisebedingungen Afripolar GmbH, Geschäftsführer: Lawrence Nell (im folgenden „Afripolar“ oder „wir“) für Vertragsabschlüsse ab 08.September.2022.

Diese AGB und die darin zitierten Paragrafen beziehen sich auf die aktuell gültige Gesetzesfassung, insbesondere die § § 651 a bis 651 BGB y n. F.


1. Abschluss des Reisevertrages / Vermittlung von Verträgen/allgemeine gesundheitliche Voraussetzungen

1.1 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Die Rollen von Anbietendem und Annehmendem können dabei wechseln. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten, wie eine Ausschreibung in Flyer, Website oder auch ein individuell für den Kunden erstellter und nach seinen Wünschen weiterentwickelter Reisevorschlag (oder Mitteilung der Wünsche des Kunden) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Erstellung weiterer Vorschläge oder Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums (ohne Hinzutreten besonderer Umstände zehn Tage ab Zugang) angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar. In der Regel gibt der Kunde auf Basis des weiterentwickelten Reisevorschlags ein Angebot (verbindliche Buchungserklärung) ab, mit der (rechtzeitigen) Buchungsbestätigung kommt dann der Vertrag zustande. Afripolar erstellt bei Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt

1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den von uns beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros oder Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.

1.3 Vermittelt Afripolar ausdrücklich in fremdem Namen Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc. so schuldet Afripolar vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bestimmungen des jeweiligen
Vertragspartners. Zu Haftungsbeschränkungen bei Vermittlung siehe ergänzend Ziffer 8.2.

1.4 Ihre Gesundheit und Fitness sollten reiseadäquat gut sein, wir bitten Sie um selbstkritische Prüfung anhand unserer Reisevorschläge. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind unsere Reisen großteils nicht, teils nur eingeschränkt und bedingt geeignet. Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an!

2. Datenschutz / ausführendes Luftfahrtunternehmen/Blacklist

2.1 Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit
widersprechen, kurze Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen daneben Rechte auf unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Löschung,  inschränkung  der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20. Zur Ausübung der Rechte genügt Mitteilung über die angegebenen Kontaktdaten. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung werden Sie auch bald auf unserer zukünftigen Website finden.

2.2 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.06 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

2.3 Die europäische Kommission veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine „gemeinschaftliche Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen“. Sie finden diese über
ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de. Selbstverständlich vermitteln wir solche Fluggesellschaften nicht.


3. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungsvorbehalt

3.1 Die von Afripolar geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. Ziffer 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärungen) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Afripolar, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig. Neben den vertraglichen Leistungen schuldet Afripolar dem Kunden angemessene
Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern dieser während der Reise in Schwierigkeiten gerät.

3.2 Unternehmungen, die in der Ausschreibung als „Gelegenheit“, „optional“ oder ähnlich bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, eventuell mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten.

3.3 Wir tun im Rahmen des Zumutbaren alles uns Mögliche, um die Reiseroute und das Programm zu durchzuführen, wie es ausgeschrieben ist. Durch kurzfristig auftretende Umstände, wie zum Beispiel Witterungs- und sonstige Naturereignisse, Erhöhung der Sicherheits- und Hygieneerfordernisse, Veränderung der Möglichkeiten der Tierbeobachtung durch Standortwechsel der Tiere kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichen müssen. Wir behalten uns für diese Fälle also Änderungen und Umstellung des Programmes vor, werden aber im Rahmen des Zumutbaren alles tun, um solche Abweichungen möglichst gering zu halten bzw. ein möglichst adäquates Ersatzprogramm durchzuführen. Soweit die geänderten Leistungen mit Fehlern behaftet sind oder die Änderungen als erheblich zu betrachten sind, bleiben Ihre vertraglichen Ansprüche unberührt.

 

4. Sicherungsschein / Zahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den Afripolar mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn der Sicherungsschein bei dem versandten Exemplar Ihrer Buchungsbestätigung fehlt.
Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Die Fälligkeit des restlichen Reisepreises ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, spätestens wird der Restreisepreis 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Afripolar.

 

5. Preisänderung

5.1 Afripolar behält sich vor, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

• Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
• oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
• oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss  erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Afripolar führt. Soweit dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

5.2 Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Afripolar ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

5.3 Afripolar muss den Kunden über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.

5.4 Bei einer Erhöhung bis zu 8 % wird die Preiserhöhung bei Einhaltung der obigen Voraussetzungen durch die Erklärung wirksam. Erhöht sich der Reisepreis nach den obigen Ziffern um mehr als 8 %, so muss Afripolar den Kunden (ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) mit der Mitteilung auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).

 

6. Rücktritt des Kunden / Umbuchung / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers

6.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt vor Reiseantritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).

6.2 Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich. Dieser wird entsprechend § 651 h Abs. 2 BGB nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns als Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, ermittelt.

6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert Afripolar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten, der Kunde hat bereits ausgehändigte Reisedokumente (Tickets, Fahrkarten, Voucher) unverzüglich zurückzugeben.

6.4 Umbuchungen (z.B. von Reisetermin oder Reiseziel) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

6.5 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Afripolar kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen Afripolar als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

 

7. Einseitige Vertragsbeendigung durch Afripolar

1. Ist Afripolar aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 6.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann Afripolar unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.

2. Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Afripolar spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn zurücktreten.

3. In diesen Fällen verliert Afripolar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

7a. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
Afripolar kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Afripolar aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnungen nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter/örtliche Vertretungen sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Die sonstigen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

8. Haftungsbeschränkung für Afripolar

8.1 Die vertragliche Haftung von Afripolar als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

8.2 Soweit Afripolar Pauschalreisen oder fremde Leistungen nur vermittelt, wird die Haftung von Afripolar für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

8.3 Die Haftung von Afripolar auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haftet Afripolar insoweit unbeschränkt.

 

9. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so soll der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen (vgl. Ziffer 9.3, Satz zwei) und kann Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist – soweit möglich und zumutbar – an Afripolar direkt (Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen und in den Reiseunterlagen), ansonsten an die in Ziffer 10.1 benannten Personen/Stellen zu richten. Afripolar kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Leistet Afripolar nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Afripolar Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

9.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.

9.4 Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § 651 k bis § 651 o BGB.

 

10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Reiseleitungen/örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen (siehe aber 9.1) entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder. Schadensersatz mit Wirkung gegen Afripolar anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Daneben sind sie beauftragt, dem Kunden den von Afripolar nach § 651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie sind bevollmächtigt, die nach Ziffer 7a dieser Bedingungen gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abzugeben.


11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

11.1 Die Information über solche Bestimmungen durch Afripolar bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, geht Afripolar davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Staates besitzt, in dem seine angegebene Adresse liegt. Bei anderen Staatsbürgerschaften oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.

11.2 Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen. Afripolar wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden davon so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahegelegt, auch selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen.

11.3 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sofern Medikamente mitgeführt werden, sollten vorab Erkundigungen über eventuelle Einfuhrbeschränkungen eingeholt werden, auch das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung garantiert nicht in allen Ländern die Einfuhrerlaubnis.

 

12. Versicherungen
Afripolar erachtet das Vorliegen insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung (mit COVID- Schutz) und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung/Behandlung sowie einer notwendigen Rückführung (Rettungsflug) bei Unfall, Krankheit oder Tod bei seinen Reisen teilweise als unverzichtbar, ansonsten für dringend zu empfehlen und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Weddels-Platz 1, 20354 Hamburg.

 

13. Verjährung / Streitbeilegung

13.1 Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13.2 Afripolar ist grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, behält sich aber, solange hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.


14. Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß ist nur der zum Zeitpunkt der Ausschreibung (vgl. Ziffer 1.1) bekannte Stand wiedergegeben. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

 

15. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 651 a ff (soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist und Afripolar als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird).
Afripolar GmbH Geschäftsführer Lawrence Nell (auch verantwortlich im Sinne der DSGVO) In der Witz 9a
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: +49 6192 9799574 Email kontakt@afripolar.de
UST-IdNr.: DE 231220959 HRB 117938 (Registergericht AG Frankfurt)

Formblatt

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Afripolar GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Afripolar GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Afripolar GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Versicherungen über KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (KAERA Industrie- und Touristik Versicherungsmakler GmbH, Industriestrasse 4-6, D-61440 Oberursel, Tel.: +49 6172- 99 76 1-0, E-Mail:info@kaera-makler.de) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Afripolar GmbH verweigert werden

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:  Uumsetzungsrichtlinie EU2015 2302

Download der AGB und des Formblattes

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In der Witz 9a
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